1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Vertragsverhältnisse zwischen der ParkX AG (Vermittlerin) und deren Kunden (Kunde/-n) für alle Bestellungen von Dienstleistungen der Vermittlerin. Kunden sind z.B. Grundeigentümer und andere dinglich Berechtigte, welche Dienstleistungen der Vermittlerin beziehen. 

Explizit nicht als Kunden gelten Nutzer von Diensten (z.B. Parkguard-Plattform) und Veröffentlichungen, welche vom Kunden oder der Vermittlerin angeboten werden (bspw. die Nutzer von Buchungs-/Zahlungsplattformen, anderen Web-Oberflächen, Applikationen, etc.) und auch nicht die Nutzer von Parkflächen (oder anderen Grundstücken), für welche die Dienstleistungen der Vermittlerin genutzt werden. Für all diese gelten die jeweiligen, auf der entsprechenden Oberfläche angezeigten Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB). 

Ebenso nicht als Kunden gelten solche, welche gegen ein gerichtliches Verbot verstossen – unabhängig davon, ob sie mit der Vermittlerin (oder direkt mit einem Kunden) darauf einigen, die Angelegenheit durch Zahlung einer Umtriebsentschädigung zu erledigen oder nicht. Für solche gelten im Fall einer Einigung die dabei anzunehmenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AV) und im Fall keiner Einigung das geltende Recht.  

In Fällen, in welchen gleichzeitig die vorliegenden AGB als auch die ANB (oder ein AVB) anwendbar sind, welche dabei widersprüchliche Regelungen vorsehen, so gehen die Bestimmungen in den ANB (resp. in der spezifischen AVB) diesen AGB vor.  

Die Vermittlerin behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die Fassung im Zeitpunkt der Bestellung, wobei erst durch die Bestellbestätigung ein gültiges Rechtsverhältnis zustande kommt.   

 

2. Tarife und regelmäßiger Teuerungsausgleich 

Die Preise für die Dienstleistungen sind grundsätzlich in den Kundenverträgen (KV) festgehalten, welche zu Beginn abgeschlossen werden, wobei die Vermittlerin diese einmal pro Kalenderjahr auf den 31. Dezember im Umfang der Teuerung anpassen, was vorgängig auf der Website oder per E-Mail anzuzeigen ist. Die Teuerungsberechnung richtet sich nach dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Als Anfangsindex gilt der Stand des Versands des Antrags für einen individuellen KV. Sollte die Vermittlerin für eine Dienstleistung in einem Kalenderjahr keine Preisanpassung machen, so verfällt dieses Recht in den Folgejahren nicht. Bei einer Preisanpassung infolge Teuerung steht dem Kunden kein Recht zur vorzeitigen Kündigung der Dienstleistung, resp. des entsprechenden Auftrags zu. 

 

3. Abgrenzung zu allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) 

Mit dem Aufrufen und Nutzen der Webseiten der Vermittlerin sowie Ihrer Marken und Produkte und damit auch mit dem Gebrauch der Online-Buchung-/Zahlungsplattformen, etc. anerkennt der Kunde genauso wie jeder andere Nutzer, die allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) für diese, bspw. die ANB von www.parkguard.ch und die ANB von www.parkgo.ch. 

In Übereinstimmung mit den ANB garantiert die Vermittlerin weder für Beständigkeit noch für uneingeschränkte Verfügbarkeit der Webseiten, Buchungs-/Zahlungsplattformen, anderen Web-Oberflächen, Applikationen, etc. und kann somit nicht für die Folgen von Abbrüchen in Buchungs- oder Zahlungsvorgängen oder für die Nicht-Übermittlungen von Meldungen, etc. haftbar gemacht werden. Der Kunde, die Nutzer (von Diensten, Veröffentlichungen und Grundstücken i.S. v. Ziff. 1 Abs. 2 dieser AGB) und solche, welche gegen ein gerichtliches Verbot verstossen, sind selbst für die korrekte Bedienung der Website, der Buchungs-/Zahlungsplattformen, anderen Web-Oberflächen, Applikationen, etc. verantwortlich. Sie haben für die Folgen von Bedienungsfehlern selbst einzustehen. 

 

4. Vertragsabschluss, Vorauszahlung, E-Mail-Verkehr 

Die angebotenen und vermittelten Dienstleistungen sind für die Schweiz bestimmt. Die Zugänglichkeit zu den Angeboten der Vermittlerin aus dem Ausland ist nicht garantiert. Von der Vermittlerin publizierte Angebote stellen generell keine Vertragsofferte dar. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung von Bestellungen, bevor eine Bestellbestätigung der Vermittlerin vorliegt. 

Bestellt der Kunde ein Angebot, so stellt dies einen Antrag auf Abschluss der Verträge dar. Die Vermittlerin bestätigt die Bestellung montags bis freitags innerhalb von 48 Stunden mittels Anzeige auf der Website und/oder Versand eines Bestätigungs-E-Mails an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. In dieser Zeitspanne prüft die Vermittlerin möglichst umgehend die Bonität des Antragstellers sowie die Erhältlichkeit der Vorauszahlung (Kreditkartendeckung, Zahlungseingänge, etc.) und die definitive Verfügbarkeit der bestellten Positionen. Der Versand der Bestätigung stellt rechtlich die Annahme des Antrags dar und der Vertrag ist damit verbindlich abgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist danach nicht mehr, resp. nur einvernehmlich, möglich. 

Die Vermittlerin benachrichtigt den Kunden per Anzeige auf der Website oder anhand eines E-Mails an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, sofern der Bestellvorgang nicht wie beantragt abgewickelt werden kann. In diesem Fall werden pendente Transaktionen abgebrochen, resp. bereits abgewickelte Zahlungen rückvergütet (kein Akzept). Sind dabei mehrere, unterschiedliche Angebote bestellt worden, so betrifft die Ablehnung (ohne explizit anderslautende Mitteilung der Vermittlerin) grundsätzlich immer alle im gleichen Vorgang bestellten Angebote. Bei einer Annahme erfüllt die Vermittlerin diese je Produkt im Rahmen eines separaten, einfachen Auftrags. 

Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht im Anschluss an ein Zustandekommen eines Auftrags nicht nach, indem er z.B. Identitätsnachweise, Vollmachten, Objekt- und Personenabgaben, Grundbuchauszüge oder andere Legitimationsmittel, welche zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind oder werden können, etc. nicht innerhalb der gesetzten Fristen an die Vermittlerin übermittelt, so verfällt der Auftrag für den Kunden ersatzlos. In diesem Fall kann die Vermittlerin dem Kunden sämtliche bis dahin verursachten Umtriebe nach effektivem Aufwand in Rechnung stellen.  

Die Reaktion der Vermittlerin auf den Antrag des potenziellen Kunden gilt als erfolgt, sobald auf dem System der Vermittlerin die entsprechenden Daten ins Internet übermittelt werden. Der Zeitpunkt des Eintreffens des E-Mails beim Kunden bzw. der Anzeige auf der Website ist unerheblich. Der Kunde ist verpflichtet, sich gegebenenfalls aktiv bei der Vermittlerin nach dem Verbleib der Antwort zu erkundigen. 

Tätigen Kunden aus Ländern, welche bei Online-Zahlungsvorgängen nicht aufgelistet sind, eine Bestellung, so ist die Vermittlerin nicht in der Lage diesen zu akzeptieren. 

Die Übermittlung von E-Mail-Nachrichten und elektronischen Zahlungsvorgängen über öffentliche Netze ist asymmetrisch und störungsanfällig, erfolgt ungeschützt und kann von Dritten abgefangen, gelesen und abgeändert werden. Neben dem Inhalt sind auch Absender und Empfänger der E-Mail für Dritte erkennbar. Dies gilt auch für E-Mails, die bei der Kommunikation mit der Vermittlerin verwendet werden. Die Vermittlerin ist vom Kunden ermächtigt, ihm E-Mails zu senden. Für Schäden, die als Folge einer mangelhaften, gestörten oder ausspionierten Übermittlung einer E-Mail entstehen, haftet die Vermittlerin in keiner Weise. Diese Bestimmungen gelten analog für weitere in ihrer Funktionsweise und Risikolage vergleichbare ungeschützte Kommunikationsformen, die vorliegend oder in Zukunft verwendet werden. 

Abgegangene Mitteilungen an vom Kunden angegebene oder im Verkehr mit ParkX zuvor erfolgreich verwendete Adressen (namentlich E-Mail-Adressen) gelten als ordnungsgemäss zugestellt. Im Falle von E-Mails gilt als Zustellungszeitpunkt der Abgang bei der Vermittlerin; im Postverkehr wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass Schreiben mit Prioritätszustellung auch im Ausland spätestens vier Tage nach Aufgabe bei einer schweizerischen Poststelle zugestellt wurden. 

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen 

Der vom Kunden zu bezahlender Preis ergibt sich aus dem/den individuellen KV (und ggf. aus der aktuellen Preisanpassung infolge Teuerung) in Schweizerfranken (CHF). Er enthält, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sämtliche Zuschläge, Taxen und Abgaben bis auf die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich also zuzgl. allfälliger MwSt.. Allfällige Angaben in EURO oder anderen Fremdwährungen sind stets unverbindliche Vergleichsgrössen. Die Preise können laufend Änderungen unterworfen sein.  

Die Dienstleistungen der Vermittlerin sind grundsätzlich jährlich im Voraus geschuldet, wobei die Vermittlerin die vorgängige Rechnungsstellung nach eigenem Gutdünken und ohne weitere Mitteilung auch monatlich, quartals- oder semesterweise vornehmen kann. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer oder mehrerer Dienstleistung/-en ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Erbringung einer, mehrerer oder auch aller vom Kunden bestellten Dienstleistungen ohne Ankündigung und ersatzlos eingestellt werden, bis der Ausstand und allfällige Verzugskosten vollständig beglichen sind. Nach erfolgloser Mahnung durch Mitteilung auf der Website oder per E-Mail kann die Vermittlerin den entsprechenden Vertrag, mehrere oder auch alle Verträge mit demselben Kunden durch Mitteilung auf der Website oder per E-Mail kündigen. 

 

6. Dienstleistungen der Vermittlerin 

Die Vermittlerin ist Anbieterin von Lösungen zur digitalen und effizienten Bewirtschaftung und Organisation von Parkflächen sowie auch von Waren und Dienstleistungen, welche damit im Zusammenhang stehen (Leistungen). 

Die Vermittlerin setzt alles daran, dass die bestellten Leistungen erbracht werden können. Stellt sie fest, dass dies für einen Teil oder die gesamte Bestellung nicht möglich ist, so versucht sie dem Kunden Ersatz zu bieten. Gelingt dies nicht, so kann der Kunde allfällige bereits geleistete Zahlungen im Umfang der Leistungsminderung und abzüglich des der Vermittlerin durch die Rückforderung verursachten Aufwands zurückfordern. 

Die Leistungserbringung erfolgt ausschliesslich in der Schweiz: Wenn es im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen der Vermittlerin für einen Kunden im Sinne des Kunden oder sonst wie sinnvoll scheint, im Ausland tätig zu werden (z.B. um jemanden Dritten irgendwie rechtlich zu verfolgen), so endet die Tätigkeit der Vermittlerin mit dem Zurverfügungstellen aller Informationen, welche Sie in diesem Zusammenhang für die Kundin zusammengetragen hat. Die Vermittlerin kann Empfehlungen machen, z.B. örtliche Anwälte oder Inkassobüros. 

ParkGuard ist eine digitale Lösung zur Parkplatzbewirtschaftung, die es jedem Grundeigentümer und entsprechend dinglich Berechtigten erlaubt, zwar in eigenem Namen, aber längst möglich anonymisiert und auf eigene Rechnung solche, welche gegen ein gerichtliches Verbot verstossen, darauf aufmerksam zu machen, zu verzeigen und/oder andere, geeignete Massnahmen zu treffen oder auch davon absehen zu können.  

ParkGuard+ ist eine Dienstleistung, bei welcher das Personal der Vermittlerin die Arbeit vor Ort im Auftrag des Grundeigentümers oder eines entsprechend dinglich Berechtigten und auf Rechnung der Vermittlerin ausführt. 

ParkOn ist eine digitale Lösung zur Parkplatzbewirtschaftung, die es jedem Grundeigentümer und entsprechend dinglich Berechtigten erlaubt, Parkplätze permanent oder temporär zuweisen zu können. 

 

7. Haftung 

Kann ausnahmsweise das Recht bzw. die Möglichkeit zu Annullierung, zum Rücktritt oder zur Warenrückgabe beansprucht werden, sowie bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung, gilt vorbehältlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen folgendes: Dem Kunden werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet abzüglich des der Vermittlerin durch die Rückforderung verursachten Aufwands. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzforderungen wegen Folgeschäden und entgangenen Gewinnen, sind ausgeschlossen. 

 

8. Beanstandungen 

Hat der Kunde Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich der Vermittlerin bekanntzugeben. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer schnellstmöglichen Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich Dienstleistungen verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem vereinbarten Ende der Erbringung der Leistung, solche von Waren nach zwei Jahren. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden. 

 

9. Anwendbares Recht 

Anwendbar auf die Vertragsverhältnisse zwischen der Vermittlerin und ihren Kunden (Auftraggebern, Käufern), einschliesslich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, ist ausschliesslich Schweizer Recht. Die Anwendung des „Wiener Kaufrechts“ (United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods, CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

 

10. Gerichtsstandsklausel zugunsten der Gerichte in Baden AG 

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen der Vermittlerin und ihren Kunden ist ausschliesslich Baden AG.